Auf dem Rückweg von einem Lehrgang verrenkt sich ein Berliner Rechtsreferendar den Finger. Die Unfallkasse verweist auf die staatliche Unfallfürsorge. Das LSG Berlin-Brandenburg stellt aber klar: Berliner Referendare sind keine Beamten.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind.


