Auf dem Rückweg von einem Lehrgang verrenkt sich ein Berliner Rechtsreferendar den Finger. Die Unfallkasse verweist auf die staatliche Unfallfürsorge. Das LSG Berlin-Brandenburg stellt aber klar: Berliner Referendare sind keine Beamten.

Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein.