LSG Berlin-Brandenburg: Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall

War es die Kollegin im Besprechungszimmer oder doch der Verkäufer in der Bäckerei? Eine Ansteckung mit dem Coronavirus ist schwer rekonstruierbar. Um als Arbeitsunfall zu gelten, muss die Infektion am Arbeitsplatz sicher nachgewiesen sein.

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