LSG Bayern lehnt Eilantrag ab: Bezahlkarte für Asylbewerber verfassungskonform

Nur 50 Euro in bar: Seit ihrer Einführung beschäftigt die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit die Sozialgerichte. Nun hat erstmals ein Landessozialgericht in zweiter Instanz entschieden und die Bezahlkarte für verfassungskonform befunden.

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