Nur 50 Euro in bar: Seit ihrer Einführung beschäftigt die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit die Sozialgerichte. Nun hat erstmals ein Landessozialgericht in zweiter Instanz entschieden und die Bezahlkarte für verfassungskonform befunden.
<p>Das Bundesfinanz- und das Bundesbildungsministerium erarbeiten mit Unterstützung der Organisation


