LSG Baden-Württemberg: Posttraumatische Belastungsstörung kann eine „Wie-Berufskrankheit“ sein

Fast 30 Jahre im Rettungsdienst, immer wieder extreme Einsätze – mit schweren Folgen: Das LSG Baden-Württemberg erkennt die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters als „Wie-Berufskrankheit“ an.

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