„Da ist ja wieder der Rassistenverein“: So begrüßte ein Student anlasslos zwei Polizisten. Das LG Stuttgart verurteilte den 25-Jährigen nun wegen Beleidigung. Die Äußerung sei insbesondere keine straflose Kollektivbeleidigung.
Wann dürfen einzelne Organisationseinheiten von Lieferdiensten einen Betriebsrat wählen? Das