„Da ist ja wieder der Rassistenverein“: So begrüßte ein Student anlasslos zwei Polizisten. Das LG Stuttgart verurteilte den 25-Jährigen nun wegen Beleidigung. Die Äußerung sei insbesondere keine straflose Kollektivbeleidigung.

Bis 2030 soll es in Deutschland flächendeckend Glasfaseranschlüsse geben, so