„Da ist ja wieder der Rassistenverein“: So begrüßte ein Student anlasslos zwei Polizisten. Das LG Stuttgart verurteilte den 25-Jährigen nun wegen Beleidigung. Die Äußerung sei insbesondere keine straflose Kollektivbeleidigung.

Werden Geldautomaten gesprengt, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden,