Viele Limonaden würden farbenfroh beworben – mit dieser Argumentation drang die Karlsberg Brauerei vor dem LG München I nicht durch. Das Design auf der „Brauerlimo“ sei dem der Paulaner Spezi zu ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr.

Der Mietrechtssenat des BGH entschied, dass der Berliner Senat die