Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.
<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Unterlassungsklagen gegen die Fernwärmeanbieter