LG Köln zum Dazwischentreten Dritter: Polizei tritt Tür ein, Mieter haften

Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.

Weiterlesen

Weitere Themen

Schulden möchte niemand erben, ein Erbe kann man deshalb ausschlagen.

Weiterlesen »

Rosenblüten-Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der

Weiterlesen »