Zwischen Pferdeeigentümern und Reitbetrieben besteht ein Vertrauensverhältnis. Durch das Entwenden eines Sattels wird dieses erschüttert, stellt das LG Köln klar. Reitstallbetreiber könnten dem auch kein Vermieterpfandrecht entgegenhalten.

Nicht nur die „Dubai-Schokolade“, auch der „Habibi-Riegel“ kommt aus Dubai.


