„Mord per Insulinspritze“ hatte die Frau gegoogelt, bevor sie versuchte, ihre Mutter zu töten. Sie überlebte. Die Tat geschah nach Überzeugung des Gerichts aus Mitleid, das Mordmerkmal der Heimtücke sei auch nicht einschlägig.

Ampel aus, Vertrauen weg, Neuwahltermin da: Steinmeier hat den Bundestag