LG Köln verurteilt Streamingdienst zur Rückzahlung: Preiserhöhungen von Netflix unwirksam

Weil eine AGB-Klausel Preiserhöhungen vorsieht, aber keine Preissenkungen, ist sie unwirksam. Netflix muss einem seiner Nutzer daher Geld zurückzahlen, so das LG Köln nach einem Ritt durch BGB-AT: Zustimmung, AGB-Kontrolle und Verjährung.

Weiterlesen

Weitere Themen

Wie stark ist die Überwachung in Deutschland ausgeprägt? Müssen die

Weiterlesen »

Anlässlich der Neugründung der AfD-Jugendorganisation werden in Gießen am Wochenende

Weiterlesen »