Wenn ein Hund zwei Jahre „auf Probe“ woanders lebt, dort versorgt, umgemeldet und komplett finanziert wird, kann das auf eine konkludente Einigung über den Eigentumsübergang hindeuten. Genau das entschied das LG Köln im Fall von Hündin Bella.

Eine Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung wird nur in Ausnahmefällen


