LG Kempten zur Haftung nach StVG: Traktor schleudert Gülle, Halter haftet

Eigentlich sollte die Gülle auf dem Feld landen und nicht etwa im Pool einer Ferienanlage. Ob der Wind daran schuld war, spielt keine Rolle: Der Halter des Traktors haftet für die Schäden nach dem StVG.

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