LG Karlsruhe sieht irreführende dm-Werbung: Ein Obst-Quetschie ist kein „Immun Smoothie“

Dm darf einen Obst-Quetschie nicht weiter als „Immun-Smoothie für Kinder“ verkaufen. Das Landgericht Karlsruhe gab einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch statt. Die Bezeichnung verstoße gegen die europäische Health-Claims-Verordnung. 

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