Dm darf einen Obst-Quetschie nicht weiter als „Immun-Smoothie für Kinder“ verkaufen. Das Landgericht Karlsruhe gab einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch statt. Die Bezeichnung verstoße gegen die europäische Health-Claims-Verordnung.

Die maßgefertigte Dusche war bestellt und die Löcher schon gebohrt