Eine schwerbehinderte Mieterin muss trotz berechtigten Eigenbedarfs der Vermieter nicht ausziehen, weil das ein Härtefall für sie wäre. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin ihre pflegebedürftige Mutter in der Wohnung unterbringen will.

Dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz demnächst ausscheiden will,