Nach einem Unfall stand sein teurer Wagen lange in der Werkstatt, also verlangte der Eigentümer vom Schädiger Nutzungsausfall. Den gewährte das LG Hamburg aber nicht. Der Mann hätte für Einkäufe wie Ausfahrten den Firmen-BMW nutzen können.

Am Brüsseler Platz darf nachts wieder länger verweilt werden –


