Journalisten, die über Strafverfahren berichten, droht bei Zitaten aus Gerichtsdokumenten selbst eine Verurteilung. Grund ist eine umstrittene Strafvorschrift. Die wollte auch das LG Hamburg nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Das gab es noch nie. Das BVerfG verkündet ein Urteil,