Eine trans Frau darf nicht im Frauenfitnessstudio trainieren, berichtete im Mai das Nachrichtenportal NiUS – und bezeichnete sie dabei als Mann. Dagegen wehrt sie sich nun erfolgreich vor Gericht. Für NiUS-Chef Julian Reichelt ein Déjà-vu.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind.