Bei der „Dubai-Schokolade“ von Lidl gehen Käufer nicht zwingend davon aus, dass sie wirklich aus Dubai stammt, meint das LG. Deshalb darf Lidl sie weiterhin verkaufen. Im Fall von Aldi hat ein anderes Gericht das noch anders gesehen.

Der BGH hat beschlossen, seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des