LG Frankenthal zur ärztlichen Aufklärungspflicht: Privatpatient muss Kostenübernahme für OP selbst prüfen

Privatversicherte aufgepasst: Ein Arzt muss grundsätzlich seine Patienten nicht darüber informieren, ob die Kosten einer anstehenden Operation von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Das muss der Patient schon selbst.   

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