In Deutschland können Väter nach der Geburt Elternzeit nehmen, aber nicht den von der EU vorgesehenen „Vaterschaftsurlaub“. Laut LG hat Deutschland die Richtlinie aber hinreichend umgesetzt – es weist eine Klage auf Schadensersatz ab.

Lange steckte ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche im Bundestag


