LG Berlin II sieht EU-Recht umgesetzt: Vater scheitert mit Klage wegen fehlenden „Vaterschaftsurlaubs“

In Deutschland können Väter nach der Geburt Elternzeit nehmen, aber nicht den von der EU vorgesehenen „Vaterschaftsurlaub“. Laut LG hat Deutschland die Richtlinie aber hinreichend umgesetzt – es weist eine Klage auf Schadensersatz ab.

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