Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das LG Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

Vor über zwei Jahren trat der Fernsehkoch bereits eine Haftstrafe

Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das LG Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

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Als eindeutig erkennbare und straflose Satire wertete das Amtsgericht Tiergarten

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