Leitsatzentscheidung zum Anti-Terrorparagrafen 129a StGB: BGH senkt Schwelle für Gründung einer terroristischen Vereinigung

Im Zusammenhang mit der Verurteilung der rechtsextremen „Gruppe S.“ hat der BGH § 129a StGB maßgeblich konkretisiert. Und dabei unter anderem geklärt, unter welchen Voraussetzungen man als Gründer einer Terrorgruppe bestraft werden kann.

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