Im Zusammenhang mit der Verurteilung der rechtsextremen „Gruppe S.“ hat der BGH § 129a StGB maßgeblich konkretisiert. Und dabei unter anderem geklärt, unter welchen Voraussetzungen man als Gründer einer Terrorgruppe bestraft werden kann.

Im Koalitionsvertrag steht es schon, jetzt drängt die Bundesjustizministerin auf


