Hoheits- und Funktionsträger anderer Staaten genießen Immunität, das heißt sie unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte. Der BGH musste nun klären, wann dafür eine bestimmte Ausnahme greift und wann nicht.
<p>Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden im nächsten Jahr drastisch


