Hoheits- und Funktionsträger anderer Staaten genießen Immunität, das heißt sie unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte. Der BGH musste nun klären, wann dafür eine bestimmte Ausnahme greift und wann nicht.

Auf Einladung des Verbands der Bayerischen Waldbesitzer gemeinsam mit den


