Hoheits- und Funktionsträger anderer Staaten genießen Immunität, das heißt sie unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte. Der BGH musste nun klären, wann dafür eine bestimmte Ausnahme greift und wann nicht.

Ampel aus, Vertrauen weg, Neuwahltermin da: Steinmeier hat den Bundestag


