Greift die Amtshaftung bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenbedienstete? Ja, hatte das LG Köln bereits entschieden. Dass das auch im Fall von ehrenamtlich Tätigen gelte, hat es jetzt in einem Hinweisbeschluss durchscheinen lassen.

Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag