Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg beeinflussen zwar die Weltwirtschaft, aber nicht den Vertragsschluss: Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks keine Vertragsanpassung wegen geopolitischer Krisen verlangen kann.

Eine WEG beschließt regelmäßig Wohngeld und Rücklagen, die die Eigentümer


