Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Das hat das LG Frankenthal entschieden, indem es klarstellte, dass nicht jede Demenz gleich zur Testierunfähigkeit führe.

Bestimmte Grenzabschnitte kontrolliert die Polizei schon seit längerem. Ab Montag