Wenn der Kaffee am Morgen zum Verhängnis wird: Ein Bauarbeiter verschluckt sich, stürzt und bricht sich das Nasenbein. Ist das ein Arbeitsunfall? Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sagt: In diesem Fall ja, doch nicht in jeder Situation.

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal


