Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als das Jobcenter

Weil sich das Jobcenter verrechnet hat, fordert es von einer Familie zu viel gezahltes Bürgergeld zurück. So geht es aber nicht, hat das LSG entschieden: Fehler in komplizierten Berechnungen müssten Laien nicht automatisch auffallen.

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