Weil sich das Jobcenter verrechnet hat, fordert es von einer Familie zu viel gezahltes Bürgergeld zurück. So geht es aber nicht, hat das LSG entschieden: Fehler in komplizierten Berechnungen müssten Laien nicht automatisch auffallen.

Ein Unternehmer schenkte seinem Aufsichtsrat und langjährigem Weggefährten einen Millionenbetrag.