Weil sich das Jobcenter verrechnet hat, fordert es von einer Familie zu viel gezahltes Bürgergeld zurück. So geht es aber nicht, hat das LSG entschieden: Fehler in komplizierten Berechnungen müssten Laien nicht automatisch auffallen.

Wie viel Vertrauen bringen Menschen ihrer Justiz und ihrem Rechtsstaat


