Die Anwaltsbeiordnung „zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts“ beschwert nicht nur den Rechtsanwalt, sondern auch die Partei. Das entschied das LAG Sachsen in der streitigen Frage der Beschwer.

Viel wurde diskutiert, bis zuletzt wurde um die Formulierung gerungen.


