Seit Jahren sorgt die Höhe der Betriebsratsvergütungen im Volkswagen-Konzern für Verfahren vor den Arbeits- und Strafgerichten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht erstmals entschieden. Der Fall geht damit zurück zur Vorinstanz.
<p>Nach dem BGH-Urteil zum Facebook-Datenleck reicht der vzbv eine Sammelklage


