Der Arbeitgeber hat ein grundsätzliches Weisungsrecht. Dass im Einzelfall aber Billigkeitsgründe eine Rolle spielen, hat das LAG Köln nun klargestellt. Es müsse gut begründet werden, wenn das Homeoffice nach langer Zeit gestrichen wird.

Die Proteste gegen Massentourismus haben in vielen Gegenden Spaniens stark