Für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist ein Obhutsverhältnis erforderlich. Wann dieses vorliegt, hat der BGH nun in einem Missbrauchsfall im Stiefverhältnis anhand vieler Indizien klargestellt.
<p>3.912 Euro hat Frank K. aus Brandenburg von seinem Gasanbieter