Ein Vater hatte Schwierigkeiten, seine Wut im Zaum zu halten, und sollte deshalb ein neunmonatiges Anti-Gewalt-Training absolvieren. Dass ein solches Training allerdings nicht erzwungen werden kann, stellte nun das KG Berlin klar.

Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte


