Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden, solange sie nicht zugelassen ist. Davon ließ das LSG Niedersachsen-Bremen keine Ausnahme im Fall von altersbedingten Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zu.

<p>Eine deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen (90 Prozent) erwartet, dass sie