Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden, solange sie nicht zugelassen ist. Davon ließ das LSG Niedersachsen-Bremen keine Ausnahme im Fall von altersbedingten Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zu.

Das ist eine Seltenheit: Am Morgen vor der Urteilsverkündung in


