<p>Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten beim Arztbesuch. Doch Verbraucher:innen berichten immer wieder, dass Ärzt:innen ihnen Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verkaufen. Patient:innen sollen also für Leistungen bezahlen, die von der Krankenkasse gedeckt sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb einen Verbraucheraufruf gestartet. Die Zwischenauswertung zeigt, dass eine Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL stattfindet. </p>
Beauftragt ein Strafverteidiger einen externen Sachverständigen, so darf dieser Einsicht