<p>Nahezu jede:r achte (12 Prozent) Online-Shopper ist in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop reingefallen. Besonders ärgerlich: Die Hälfte (50 Prozent) der von der Verbraucherzentrale untersuchten Fakeshops schalten Werbung auf Plattformen von Google oder Meta.</p>

Das Kriegsdienstverweigerungsrecht gilt nicht ausnahmslos, so der BGH. Was für


