Auch überlassene Produkte oder Gutscheine gelten als Einnahmen: Influencer verstoßen offenbar recht häufig gegen Steuergesetze. Nordrhein-Westfalen reagiert mit zielgenauer Information.

Gezielte Plagiatsvorwürfe, ein täuschend echter Kongressband und ein mutmaßlicher Rachefeldzug


