Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.

Der wegen rechtsextremer Aussagen umstrittene Ex-Richter Maier könnte als AfD-Abgeordneter