Hessisches LSG zu Anspruch nach Gewichtsabnahme: Hautstraffung ist keine Krankheit

Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.

Read More

Weitere Themen

Wer breit gestreute Indexfonds gekauft hat, konnte sich lange über

Weiterlesen »

Politisch motivierte Taten von links und rechts, vor allem aber

Weiterlesen »