Hessisches LSG zu Anspruch nach Gewichtsabnahme: Hautstraffung ist keine Krankheit

Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.

Read More

Weitere Themen

Erstmals stellt ein Gericht in Deutschland fest: Die libanesische Hisbollah

Weiterlesen »

Die ab 2026 geplante Stationierung US-amerikanischer Waffensysteme auf deutschem Boden

Weiterlesen »

Union und Ampel wollen das Bundesverfassungsgericht gegen extremistische Kräfte absichern.

Weiterlesen »