„Hammerskins“ vor dem BVerwG: Was es nicht gibt, kann nicht verboten werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben. Der Grund: Es gebe zwar einzelne lokale Ableger der Neonazi-Gruppierung, aber keinen bundesweiten Dachverband, der sich überhaupt vom BMI verbieten ließe.

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