Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben. Der Grund: Es gebe zwar einzelne lokale Ableger der Neonazi-Gruppierung, aber keinen bundesweiten Dachverband, der sich überhaupt vom BMI verbieten ließe.

Trotz Ampel-Aus hat der Bundestag grünes Licht für milliardenschwere Entlastungen


