Das OVG NRW stellt klar: Der Schutz des Klimas und der Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei einer Abwägung über dem Denkmalschutz. Das Bundesrecht beeinflusse hier das Landesrecht, so die Grundsatzentscheidungen.

Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten