Grundsatzentscheidungen des OVG NRW: Klimaschutz vor Denkmalschutz

Das OVG NRW stellt klar: Der Schutz des Klimas und der Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei einer Abwägung über dem Denkmalschutz. Das Bundesrecht beeinflusse hier das Landesrecht, so die Grundsatzentscheidungen.

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