EuGH zum Dieselskandal bei VW: Typengenehmigung begründet keinen unvermeidbaren Verbotsirrtum

Die illegale Abschalteinrichtung ist von der Behörde genehmigt gewesen – wieso also dafür haften? So versuchen Automobilhersteller sich im Dieselskandal aus der Verantwortlichkeit zu befreien. Das geht aber nicht, findet der EuGH.

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