Darf ein Vergleichsportal wie Check24 Versicherungen mit Noten bewerten, ohne dass dies als Werbung gilt? Der EuGH sagt: Ja – solange das Portal keine eigenen Versicherungen anbietet und damit kein Mitbewerber ist.
<p>Bundestag und Bundesrat haben einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit