Schutzberechtigte dürfen dazu verpflichtet werden, an Integrationskursen teilzunehmen und Abschlussprüfungen zu absolvieren. Bei Nichtbestehen darf es aber keine pauschalen Bußgelder geben, so der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden.

Er wollte Aufmerksamkeit für seine Verfassungsbeschwerde – deshalb warf ein