Schutzberechtigte dürfen dazu verpflichtet werden, an Integrationskursen teilzunehmen und Abschlussprüfungen zu absolvieren. Bei Nichtbestehen darf es aber keine pauschalen Bußgelder geben, so der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden.

Ein Beschäftigter, der regelmäßig in NRW arbeitet, bekommt den Feiertagszuschlag,


