Kunstwerke aus Drittstaaten müssen in der EU genauso geschützt werden wie Werke von Künstlern aus EU-Mitgliedstaaten. Das entschied der EuGH in einem Fall, bei dem es um einen berühmten Stuhl vom Designer Vitra ging.

Eine markante „ss“-Darstellung beim Wort „Ossi“ – nur eine Hommage