Ein Notar hebelt die Sanktionen gegen Russland nicht aus, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer russischen Gesellschaft gehört. Das hat der EuGH entschieden und damit eine wichtige Frage geklärt.

Vor Gericht wollte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Pläne des Berliner