Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.

Etwa Richter und Dolmetscher müssen bei einem Strafverfahren anwesend sein,