Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.

Die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wird wohl ein jahrelanges juristisches

