Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.
<p>Das TK-Nabeg ist die große Novelle des Telekommunikationsgesetzes der aktuellen

