Ein Asylantrag kann als unzulässig abgelehnt werden, wenn ein EU-Mitgliedstaat bereits bestandskräftig über den Antrag entschieden hat. Bei Einstellungen vor Entscheidungen gilt das nicht, stellte der EuGH klar.

Ob DAZN, Amazon oder Eon: Verbraucherschützer haben große Unternehmen wegen