EuGH klärt Begriff der Folgeanträge: Wann erneute Asylanträge unzulässig sind

Ein Asylantrag kann als unzulässig abgelehnt werden, wenn ein EU-Mitgliedstaat bereits bestandskräftig über den Antrag entschieden hat. Bei Einstellungen vor Entscheidungen gilt das nicht, stellte der EuGH klar.

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