Ein Asylantrag kann als unzulässig abgelehnt werden, wenn ein EU-Mitgliedstaat bereits bestandskräftig über den Antrag entschieden hat. Bei Einstellungen vor Entscheidungen gilt das nicht, stellte der EuGH klar.

<p>Wegen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässiger Preiserhöhungen für